11 Mai 2023

Kredit 2024 bis 2027 für Leistungen bei der Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten

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Medienmitteilung GSI vom 11.5.2023

 

 

Kredit 2024 bis 2027 für Leistungen bei der Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten

Künftig sollen auch ambulante Leistungserbringer wie beispielsweise Hausarztpraxen für ihre Leistungen in der Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten entschädigt werden. Dafür beantragt der Regierungsrat des Kantons Bern dem Grossen Rat für 2024 bis 2027 jährliche Beiträge von 975 000 Franken. Ambulante Leistungserbringerinnen und -erbringer haben in der Grundversorgung schon immer Weiterbildung betrieben. Im Gegensatz zu den Spitälern hat der Kanton diese Leistungen bisher aber nicht entschädigt. Neu erhalten sie dafür eine jährliche Pauschale von 15 000 Franken. Mit dieser Anpassung setzt der Regierungsrat eine vom Grossen Rat überwiesene Motion um.

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